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Wie lange dauert die Behandlung?

Die Regelbehandlungszeit richtet sich nach der verordneten Leistung und orientiert sich an den Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Krankenkassen und Unfallversicherungen vergüten entsprechend die Mehrzahl physiotherapeutischer Leistungen für einen Zeitraum von maximal 15 bis 20 Minuten.

Wir sind jedoch der Überzeugung, dass in diesen vorgegebenen Zeitspannen eine qualitativ hochwertige sowie Ihren Ansprüchen an uns gerecht werdende Therapie nur schwer geleistet werden kann: Anamnese, An- und Auskleiden, physiotherapeutische Befunderhebung, Terminabgleich, Mitteilung an den verordnenden Arzt o.ä. – da bleibt für die eigentliche Behandlung wenig Zeit übrig.
Auch wenn die Krankenkassen und Unfallversicherungen mehrheitlich nur 15-20 Minuten bezahlen, planen wir überwiegend (sofern die Verordnung nicht ausdrücklich eine längere Behandlungszeit vorsieht) im 30 - Minuten - Rhythmus. Wir möchten uns somit die Zeit nehmen, die Sie benötigen.

Dauer: Text
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